Gibt es Einschränkungen beim Holzhausbau?

Die Spielregeln gibt der Bebauungsplan vor

In der Regel ist es heutzutage im Sinne des ökologischen Gedankens in den meisten Baugebieten möglich, auch Massivholzhäuser oder Blockhäuser zu bauen.
Alle baulichen Voraussetzungen und Beschränkungen sind im jeweiligen für die Umgebung gültigen Bebauungsplan festgeschrieben.
Aber selbst wenn der Bebauungsplan aus optischen Gründen noch eine Fassadengestaltung mit Putz oder Klinker vorschreibt, muss man als Bauherr nicht auf das gute Klima und die weiteren Vorteile von Massivholzbauten verzichten.

Wer auf Komfort und Vorteile des Massivholzbaus dennoch nicht verzichten möchte, findet in unserer “Schwedenwand” eine perfekte und variabel gestaltbare Alternative. (https://www.schwedenwand.de) Dieser diffusionsoffene und ebenso folienfrei konzipierte Wandaufbau ist setzungsfrei und somit sehr flexibel gestaltbar.

Neben der Holzfassade kann hier auch verputzt oder verklinkert werden. Dennoch bleiben aufgrund der bauphysikalisch günstigen folienfreien Konzeption alle Vorteile des Massivholzhauses, wie zB das natürlich regulierte Raumklima auch ohne Lüftungsanlage, vollständig erhalten.

Holzbau geht auch im Winter

Da Holz als trockener Baustoff nicht frostempfindlich ist und auch widriges Wetter durchaus gut wegstecken kann, ist Blockhaus- oder Massivholzbau ganzjährig und durchaus auch im Winter möglich. Bauen im Winter hat sogar manchmal Vorteile, insbesondere bei der sogenannten Richtmeistermontage, bei der man als Bauherr mit eigenen Bauhelfern mitarbeitet.

Wer einmal bei über 30° im Sommer ein Blockhaus gebaut hat, weiß wovon wir sprechen :-)…
   • Unser Holzhausbau mit Nordic-Haus – Erfahrungsbericht eines Bauherrn 

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